24.11.2020 | Ein Kuss hat genügt

 

„Nur wenn bei uns Fälle gemeldet werden, können wir Druck aufbauen.“

Am 24. November fand unser viertes QBW Online-Event statt! Diesmal unter dem Motto „Ein Kuss hat genügt. Warum das Levelling-up uns alle betrifft.“

Unser virtueller Gast war Agnes Zinnebner von der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien, die uns niederschwellig und eindrücklich die Wichtigkeit des „Levelling-up“ näherbrachte:

Was bedeutet Levelling-up?

Beim Levelling-up handelt es sich um die Ausdehnung des Schutzes vor Diskriminierung. Während eine Benachteiligung aus Gründen der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung auf EU-Ebene im Berufsleben verboten ist, darf aus denselben Gründen Menschen der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verwehrt werden.
Hier ein Beispiel: Eine lesbische Kellnerin darf nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gekündigt werden, jedoch darf ein lesbischer Gast aus dem Lokal verwiesen werden – ganz legal. Das gilt ebenso für Hotelzimmer, Taxis, Hochzeitstorten, usw.

In Europa haben bereits fast alle Mitgliedsstaaten das Levelling-up umgesetzt, Österreich gehört zu den einzigen 5 Ländern, die diesen Schritt noch nicht gesetzt haben.  

Warum betrifft mich das?

Wir sind alle divers. Wir haben alle ein Alter, (k)eine Religion, Weltanschauung und auch sexuelle Orientierung. Es kann uns somit alle treffen, dass wir aufgrund einer dieser Dimensionen in unserem Alltag benachteiligt werden.

Was ist nun zu tun?

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft engagiert sich für die Umsetzung des fehlenden Diskriminierungsschutzes. Um den Bedarf und die Notwendigkeit dem Nationalrat überzeugend vermitteln zu können, müssen Diskriminierungsfälle gemeldet werden.

Was kann gemeldet werden?
Direkte und indirekte Diskriminierung, Einschüchterung, Anfeindung oder Beleidigung aufgrund eines Merkmals.

So funktioniert’s:
Diskriminierungen können jederzeit bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft gemeldet werden. Das ist möglich per Telefon, E-Mail, App und all das auf Wunsch auch anonym. Auch wer sich nicht sicher ist, ob es sich tatsächlich um einen Diskriminierungsfall handelt ist bei der Anwaltschaft gut beraten.


Alle Infos zur Gleichbehandlungsanwaltschaft
Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/
Kostenlose Hotline: 0800 206 119
Mail:  gaw@bka.gv.at
Link Folder: Nein zu Diskriminierung
App: „GAW:Gleichbehandlungsapp“

 

 

Wir als QBW unterstützen den Wunsch der Gleichbehandlungsanwaltschaft nach mehr gemeldeten Fällen und werden uns zukünftig verstärkt für die Umsetzung des Levelling-up einsetzen.